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Volksbank Heiden eG
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Einkommensgrenzen

 

Als Bemessungsgrundlage gilt das zu versteuernde Jahreseinkommen, so dass das Bruttoeinkommen höher sein kann. Die folgende Übersicht gibt Ihnen einen grobe Orientierung, wie hoch das jeweilige Bruttoeinkommen liegen darf.
ArbeitnehmersparzulageWohnungsbauprämie
Alleinstehende: 17.900 EuroAlleinstehende: 25.600 Euro
Verheiratete: 35.800 EuroVerheiratete: 51.200 Euro

Arbeitnehmersparzulage


FamilienstandZu versteuerndes EinkommenBruttoarbeitslohn Angestellte
a) ohne Kinder17.900 Euro20.857 Euro
b) mit Kindern (allein erziehend)
1 Kind17.900 Euro25.069 Euro
2 Kinder17.900 Euro27.973 Euro

Verheiratete


a) ein Arbeitnehmer
ohne Kinder35.800 Euro40.794 Euro
1 Kind35.800 Euro46.602 Euro
2 Kinder35.800 Euro52.410 Euro
b) beide Arbeitnehmer
ohne Kinder35.800 Euro41.714 Euro
1 Kind35.800 Euro47.522 Euro
2 Kinder35.800 Euro53.330 Euro

Wohnungsbauprämie


FamilienstandZu versteuerndes EinkommenBruttoarbeitslohn Angestellte
a) ohne Kinder25.600 Euro28.557 Euro
b) mit Kindern (allein erziehend)
1 Kind25.600 Euro32.769 Euro
2 Kinder25.600 Euro35.673 Euro

Verheiratete


a) ein Arbeitnehmer
ohne Kinder51.200 Euro56.194 Euro
1 Kind51.200 Euro62.002 Euro
2 Kinder51.200 Euro67.810 Euro
In den Werten sind Freibeträge und Pauschbeträge eingearbeitet.